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Begleiteter Umgang

Eine feste Bezugsperson an der Seite von Kindern und Jugendlichen - damit Selbstvertrauen wachsen kann.

Begleiteter Umgang

Eine feste Bezugsperson an der Seite von Kindern und Jugendlichen - damit Selbstvertrauen wachsen kann.

Begleiteter Umgang 

Wenn Eltern nach Trennung oder Konflikten den Kontakt zu ihrem Kind gestalten möchten oder müssen, braucht es manchmal einen geschützten Rahmen. Unser begleiteter Umgang schafft Sicherheit, sorgt für klare Absprachen und bietet Kindern einen Ort, an dem sie unbeschwert und geschützt Begegnungen erleben können.


Wir unterstützen Kinder, Eltern und Bezugspersonen in herausfordernden Familiensituationen 

– besonders dann, wenn Neutralität, Struktur und Kinderschutz entscheidend sind. 

Wir gestalten sichere Begegnungen

Wie wir begleiten: 

  • Vorbereitung, Organisation und Begleitung von Umgangskontakten

  • Schutz- und Rahmenvereinbarungen, die Sicherheit geben

  • Neutraler Raum für Eltern-Kind-Begegnungen

  • Kindzentrierte Begleitung ohne Bewertung oder Parteinahme

  • Nachbereitung & Dokumentation – klar, nachvollziehbar und transparent

Schritt für Schritt:

  • Auftragsklärung und Erstgespräche mit allen Beteiligten

  • Gemeinsame Vereinbarung über Ziele, Rahmen und Abläufe

  • Durchgeführte Umgangskontakte mit laufender Beobachtung

  • Regelmäßige Reflexion und individuell 

    angepasste Schritte

  • Übergänge und Beendigung – je nach Entwicklung & Vorgaben

Erfolge erleben - Begegnungen sicher gestalten

Wenn Kinder sich sicher fühlen, können Begegnungen wachsen.

Erfolge im begleiteten Umgang zeigen sich in den kleinen, aber bedeutsamen Momenten des Miteinanders: 

Kinder kommen entspannter an, Begegnungen verlaufen ruhiger und Gespräche finden ohne alte Spannungen statt. Eltern erleben ihre Rolle klarer, reagieren gelassener und schaffen Raum für echte Nähe.


Durch verbindliche Absprachen, Neutralität und einen sicheren Rahmen entsteht ein Kontakt, der für alle Beteiligten entlastend wirkt. Beziehungen stabilisieren sich, Vertrauen wächst – und eigenständige Umgangskontakte werden wieder realistisch und tragfähig.

Sicherer Rahmen 

steht

Entspannte 

Begegnungen

Vertrauen ist 

gestärkt

Begleiteter Umgang 

Wenn Eltern nach Trennung oder Konflikten den Kontakt zu ihrem Kind gestalten möchten oder müssen, braucht es manchmal einen geschützten Rahmen. Unser begleiteter Umgang schafft Sicherheit, sorgt für klare Absprachen und bietet Kindern einen Ort, an dem sie unbeschwert und geschützt Begegnungen erleben können.


Wir unterstützen Kinder, Eltern und Bezugspersonen in herausfordernden Familiensituationen 

– besonders dann, wenn Neutralität, Struktur und Kinderschutz entscheidend sind. 

Wir gestalten sichere Begegnungen

Wie wir begleiten: 

  • Vorbereitung, Organisation und Begleitung von Umgangskontakten

  • Schutz- und Rahmenvereinbarungen, die Sicherheit geben

  • Neutraler Raum für Eltern-Kind-Begegnungen

  • Kindzentrierte Begleitung ohne Bewertung oder Parteinahme

  • Nachbereitung & Dokumentation – klar, nachvollziehbar und transparent

Schritt für Schritt:

  • Auftragsklärung und Erstgespräche mit allen Beteiligten

  • Gemeinsame Vereinbarung über Ziele, Rahmen und Abläufe

  • Durchgeführte Umgangskontakte mit laufender Beobachtung

  • Regelmäßige Reflexion und individuell 

    angepasste Schritte

  • Übergänge und Beendigung – je nach Entwicklung & Vorgaben

Erfolge erleben - Begegnungen sicher gestalten

Wenn Kinder sich sicher fühlen, können Begegnungen wachsen.

Erfolge im begleiteten Umgang zeigen sich in den kleinen, aber bedeutsamen Momenten des Miteinanders: 

Kinder kommen entspannter an, Begegnungen verlaufen ruhiger und Gespräche finden ohne alte Spannungen statt. Eltern erleben ihre Rolle klarer, reagieren gelassener und schaffen Raum für echte Nähe.


Durch verbindliche Absprachen, Neutralität und einen sicheren Rahmen entsteht ein Kontakt, der für alle Beteiligten entlastend wirkt. Beziehungen stabilisieren sich, Vertrauen wächst – und eigenständige Umgangskontakte werden wieder realistisch und tragfähig.

Sicherer Rahmen 

steht

Entspannte 

Begegnungen

Vertrauen ist 

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Veränderung beginnt mit

dem ersten Gespäch

Wir begleiten Sie auf Ihrem Weg.

Kontakt

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten, die uns von Kunden und Interessenten regelmäßig gestellt werden. Solltest Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

  • Ein begleiteter Umgang wird in der Regel durch das Familiengericht angeregt oder angeordnet, wenn es Hinweise auf Konflikte, Belastungen oder Gefährdungen gibt, die einen geschützten Rahmen notwendig machen.
    Die Grundlage hierfür liegt u. a. in § 1684 BGB (Umgangsrecht) sowie in Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII.
  • Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch das zuständige Jugendamt, das auf Basis von § 18 Abs. 3 SGB VIII die Durchführung des Umgangs organisiert, begleitet und überwacht. Wir werden ausschließlich durch das Jugendamt beauftragt, nicht durch die Eltern selbst.
  • Vor dem ersten Kontakt führen wir separate Vorgespräche mit beiden Elternteilen und – je nach Alter – mit dem Kind. Anschließend werden klare Regeln, Ziele und Rahmenbedingungen festgelegt (z. B. Ort, Dauer, Verhalten).
    Die Umgänge finden in einem geschützten Rahmen statt, wir begleiten, beobachten und dokumentieren. Anschließend erfolgt eine Nachbereitung und bei Bedarf eine Rückmeldung an das Jugendamt.
  • Ziel ist es, sichere und verlässliche Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigter Person zu ermöglichen und schrittweise zu einer eigenständigeren Umgangsgestaltung überzuleiten.
    Dies orientiert sich an § 37 Abs. 1 SGB VIII, der die Förderung von Beziehung und Rückführung von Kindern in ihr familiäres Umfeld betont.
  • Die Dauer hängt von der gerichtlichen Vorgabe, der Einschätzung des Jugendamts und der Entwicklung der familiären Situation ab.


    In der Praxis findet begleiteter Umgang so lange statt, wie ein geschützter Rahmen notwendig ist. Sobald das Jugendamt erkennt, dass ein unbegleiteter Umgang verantwortungsvoll möglich ist, wird der Rahmen angepasst oder beendet.

  • Nein. Der begleitete Umgang wird nicht privat beauftragt.
    Kosten und Organisation liegen beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe, der die Leistung entsprechend der §§ 18 Abs. 3, 27 ff. SGB VIII finanziert.
    Eltern entstehen somit keine direkten Kosten.

Häufig gestellte Fragen

Fragen und Antworten, die uns von Kunden und Interessenten regelmäßig gestellt werden. Solltest Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

  • Ein begleiteter Umgang wird in der Regel durch das Familiengericht angeregt oder angeordnet, wenn es Hinweise auf Konflikte, Belastungen oder Gefährdungen gibt, die einen geschützten Rahmen notwendig machen.
    Die Grundlage hierfür liegt u. a. in § 1684 BGB (Umgangsrecht) sowie in Hilfen zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII.
  • Die konkrete Ausgestaltung erfolgt durch das zuständige Jugendamt, das auf Basis von § 18 Abs. 3 SGB VIII die Durchführung des Umgangs organisiert, begleitet und überwacht. Wir werden ausschließlich durch das Jugendamt beauftragt, nicht durch die Eltern selbst.
  • Vor dem ersten Kontakt führen wir separate Vorgespräche mit beiden Elternteilen und – je nach Alter – mit dem Kind. Anschließend werden klare Regeln, Ziele und Rahmenbedingungen festgelegt (z. B. Ort, Dauer, Verhalten).
    Die Umgänge finden in einem geschützten Rahmen statt, wir begleiten, beobachten und dokumentieren. Anschließend erfolgt eine Nachbereitung und bei Bedarf eine Rückmeldung an das Jugendamt.
  • Ziel ist es, sichere und verlässliche Kontakte zwischen Kind und umgangsberechtigter Person zu ermöglichen und schrittweise zu einer eigenständigeren Umgangsgestaltung überzuleiten.
    Dies orientiert sich an § 37 Abs. 1 SGB VIII, der die Förderung von Beziehung und Rückführung von Kindern in ihr familiäres Umfeld betont.
  • Die Dauer hängt von der gerichtlichen Vorgabe, der Einschätzung des Jugendamts und der Entwicklung der familiären Situation ab.


    In der Praxis findet begleiteter Umgang so lange statt, wie ein geschützter Rahmen notwendig ist. Sobald das Jugendamt erkennt, dass ein unbegleiteter Umgang verantwortungsvoll möglich ist, wird der Rahmen angepasst oder beendet.

  • Nein. Der begleitete Umgang wird nicht privat beauftragt.
    Kosten und Organisation liegen beim öffentlichen Träger der Jugendhilfe, der die Leistung entsprechend der §§ 18 Abs. 3, 27 ff. SGB VIII finanziert.
    Eltern entstehen somit keine direkten Kosten.
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